Vaterrechte Schweiz
In Zusammenarbeit mit der Kindesschutzorganisation Schweiz
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Einmal Vater, immer Vater!


Einmal Vater- immer Vater!

VATERRECHTE
©iStockphoto.com/Maica

Auch getrennt lebende oder geschiedene Väter bleiben Väter! Allerdings gestaltet sich
das Vatersein oft als recht schwierig.

In vielen Fällen


geht eine gerichtliche oder vertragliche Vereinbarung gut vonstatten. Es gibt jedoch
immer wieder Fälle, bei denen die Väter einen Rückschlag aufgrund fehlender
Gesetzesgrundlagen erleiden müssen. Nich selten haben die Väter mit Schuldgefühlen
umzugehen, betreffend Versagen in der vergangenen Beziehung bzw. der Erziehung.
Insbesondere wenn die Gesetzesgrundlagen noch oft zugunsten der Frau ausfallen.

Hier macht sich Vaterrechte stark


Vaterrechte Schweiz stellt Gesetzestexte und Urteile zur Verfügung als Nachschlagewerk.
Entdecken Sie hier Ihre Rechte.

Haben Sie nicht das gefunden, wonach Sie gesucht haben? Zur Rechtsberatung



Spendenaufruf
Wechselmodell.ch soll wirksamer und effizienter werden. Dazu wird geplant, dass die Webseite in vier Sprachen erscheint, die Planer vereinfacht werden und responsive wird (handytauglich). Jeder Franken bringt uns einen Schritt näher ans Ziel!
Herzlichen Dank - die Kindesschutzorganisation Schweiz!


Neues juristisches Portal für Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
Swissrights

SWISSRIGHTS ist eine interaktive juristische Informationsplattform für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Mit unterschiedlichen Suchmaschinen und Funktionen, hilft es Ihnen schnell Gesetze und Entscheide zu finden.


Das neue Aufklärungsportal über Eltern-Kind-Entfremdung:

PAS
Neue Kindesschutzorganisaton


Am 21. September wird der UN-Kindertag zelebriert. Nicht nur an diesem einen Tag sollte unser Einsatz für die Rechte der Kinder gefördert und gestärkt werden, darum wird an diesem Tag die neue Kindesschutzorganisation Schweiz (KiSOS) ins Leben gerufen. Eine Organisation, die sich für Kinder bei Trennung und Scheidung einsetzt.

Warum eine neue Organisation und was unterscheidet sie von anderen?
KiSOS unterstützt das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung der Kinder, indem sie Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen mit Fachinformationen und Tools (Betreuungsplaner, Ferienplaner etc.) Hilfestellungen leistet. Sie stellt in Zusammenarbeit mit Rechtswissenschaftlern und Anwälten den betroffenen Eltern ein Netzwerk für den Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Zudem publiziert die Plattform Informationen zu den neusten Erkenntnissen der Kinderpsychologie und zu unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten für Mitglieder.
Praktisch alle Kinderorganisationen befassen sich vorwiegend mit den Folgen von Übergriffen und dem Schutz der körperlichen Integrität der Kinder. Es gibt aber keine Organisation, die explizit auf die Entwicklung des Kindes bei einer Trennung oder Scheidung spezialisiert ist.
Da die Scheidungs- und Trennungsrate in der Schweiz sehr hoch ist und leider vorwiegend über Geld/Alimente (neues Unterhaltsrecht) gestritten wird, gehen die Bedürfnisse der Kinder meist unter. Verfahren mit der KESB und den Gerichten zum Besuchsrecht und der alternierenden Obhut dauern normalerweise über ½ Jahr und häufig weitaus länger. Kisos kann und will helfen die Situation der Kinder in schwierigen Trennungssituationen zu verbessern und die Eltern zu unterstützen ihre Verantwortung den Kindern gegenüber bestmöglich war zu nehmen.

Link zur neuen Kindesschutzorganisation: www.kisos.ch





www.wechselmodell.ch


    www.wechselmodell.ch


Die schweizerische Seite zum Thema alternierende Obhut

Das Wechselmodell (DE / auch genannt als Doppelresidenzmodell), oder im gleichen Sinn die alternierende Obhut (CH), beschreibt die Aufenthaltsmodalitäten eines Kindes bei den Eltern. Von einer alternierenden Obhut wird dann gesprochen, wenn die Kinder zu gleichen Teilen abwechselnd - mindestend jedoch bei 30% bei jedem Elternteil leben und von diesem betreut wird.
Die alternierende Obhut kommt immer mehr in Frage. Die Statistik weist eine Scheidungs Quote von nahezu 50% aus. Es bedarf um Lösungen, damit das Interesse des Kindes Best möglichst gewährleistet werden kann.
Bei der alternierende Obhut, werden die Eltern auf paritätische (auf gleicher Augenhöhe) betrachtet - gleichermassen wie das Kind zu den Eltern. Nach neuster wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt sich das Kind in einem Wechselmodell, wie in einer intakten Familie.

SchickEnKaktus: Der Speakers’ Corner im Familien- und Gleichstellungsrecht


Schick En Kaktus



Die Schweizer Bürger haben das Recht auf eine Familie und auf Gleichberechtigung - Art. 8 und 14 EMRK

Das schreibt die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Die Rechtspraxis gestaltet sich jedoch vielfach nach dem Motto: „Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.“ Gerade im Familienrecht werden auch sachliche Anträge und Beschwerden zahlloser Eltern und Organisationen mit fragwürdigen Begründungen abgeschmettert – oder gar nicht erst beantwortet. So entstehen Hilflosigkeit, Ohnmacht und Not. Damit wurde SchickEnKaktus – der Speakers’ Corner (www.schickenkaktus.ch) im Familien und Gleichstellungsrecht, ins Leben gerufen. Den Menschen in der Schweiz bietet diese Plattform die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu teilen – seien es positive oder negative.
Wir untersuchen, wo Behörden an ihre Grenzen stossen, die Kommunikationskanäle weiter ausgebaut werden können und dringend Handlungsbedarf für Politik und Behörden besteht. Die Stellungnahme von Behörden und Amtsträgern zu den Beiträgen könnte eine neue Kommunikationsebene im öffentlichen Dialog fördern. Die Probleme sollen offen angesprochen und gemeinsam angegangen werden. Die auf der Plattform formulierten Wünsche der Bevölkerung können Gedankengänge auslösen und dazu beitragen neue Perspektiven zu schaffen. Davon werden unsere Kinder profitieren.
VermisseDich: SchickEnStei geht in die 2. Runde

SchickEnStei endete mit dem Erfolg, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz eingeführt wird. Ein Erfolg für Mütter, Väter und Kinder! Bis das gemeinsame Sorgerecht umgesetzt wird, werden jedoch noch tausende Kinder in der CH und der EU ihre Elternteile durch Kontaktabbrüche und Besuchsschranken aus den Augen verlieren. In Zusammenarbeit mit diversen internationalen Organisationen versuchen wir den Kontaktaufbau zwischen Kind- und Elternteil wieder zu ermöglichen. Dazu ist ein neues, einmaliges und länderunabhängiges Portal geschaffen worden. VermisseDich - ein Kontaktportal für Kind und Elternteil. Damit kann ein Elternteil oder das Kind selbst eine Botschaft für die vermisste Person hinterlassen mit der Möglichkeit, dass der Betroffene gefunden werden kann und ihm die Kontaktaufnahme ermöglicht wird:

Schweiz www.vermissedich.ch
Deutschland www.de.vermissedich.eu
Österreich www.vermissedich.at
Gemeinschaftsseite www.vermissedich.org

Für Ihr Mitwirken bedanken wir uns herzlich im Namen unserer Organisationen. Wir hoffen damit einen weiteren Schritt machen zu können, damit die UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 9 (Kinder haben ein Recht darauf ihre Eltern zu kennen und bei ihnen zu leben) nachhaltiger umgesetzt wird.

vermissedich