Wichtig dabei ist, dass der Unterhaltsbedarf kantonsabhängig ist bzw. je nach Kanton einen anderen Bedarf ist.
Grundsätzlich werden die Gehälter prozentual den Eltern aufgeteilt. Dabei gibt es eine Mix-Rechnung wer das Obhutsrecht (bezahlt die unter "weitere Kosten" im PDF) hat bzw. bei wem das Kind wohnt. Dementsprechend kann der Höchstbetrag für eine Partei nicht über als 2400 CHF sein (ohne Gewähr). Ausserdem wird die Berechnung soweit berücksichtigt, dass das Existenzminimum nicht unterschritten wird.
Selbständigerwebende
Aus einem Bundesgerichtsentscheid wird verlautet, dass bei einem selbständigerwebenden das Gehalt berechnet wird, als wäre er Arbeitnehmer.
Wann muss/kann die Alimente angepasst werden?
Wenn ein Elternteil dauerhaft über 20% verdient als zuvor der Vereinbarung getroffen wurde. Wenn beide Elternteile einverstanden sind für eine Anpassung, kann dies über ein Jugendsekretariat geändert werden. Wenn sich ein Elternteil weigert, kann eine mögliche Anpassung nur über einen Gerichtsgang entschieden werden.